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Wiedereintritt in die Katholische Kirche

Es mag viele Gründe geben, warum jemand den formellen Austritt aus der Katholichen Kirche erklärt. Genau so viele Gründe gibt es, wieder in die Kirche zurückzukehren.

 

Auch wenn man im deutschsprachigen Raum einer staatlichen Stelle gegenüber erklären kann, dass man nicht mehr zur Katholischen Kirche gehören will („Kirchenaustritt“), bleibt nach kirchlichem Verständnis die Zugehörigkeit zur Kirche durch die Taufe bestehen. Allerdings wurde sie durch die Austrittserklärung sozusagen „deaktiviert“, und das hat Folgen für die oder den „Ausgetretenen“.

 

Wenn Sie wieder in die Kirche eintreten möchten, melden Sie sich im Pfarramt, bei einem der beiden Patres oder bei einem Seelsorger Ihres Vertrauens. Es erfolgt dann ein persönliches und vertrauliches Gespäch über die Gründe für Ihren Austritt und die Motive für Ihren Wiedereintritt. Der Seelsorger stellt anschließend bei der Diözese einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Katholische Kirche. Dafür braucht er

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  • Ihre persönlichen Angaben

  • Ihren Taufschein (erhältlich bei Ihrem Taufpfarramt)

  • und einen Nachweis über Ihre Austrittserklärung.

 

In einer kleinen, persönlichen Feier werden Sie dann wieder in die Katholische Kirche aufgenommen. Der ganze Vorgang ist für Sie kostenlos.

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