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Das Sakrament der Firmung

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© 2014 Andreas Walch

Der Begriff „Firmung“ stammt vom lateinischen Wort “confirmatio“, was so viel wie Bestärkung und Bekräftigung bedeutet. Die Firmung bestätigt und bekräftigt, was Gott in der Taufe geschenkt hat. Ebenso bestätigen die Firmkandidaten das Taufversprechen, das ihre Eltern und Paten bei der Taufe für sie abgegeben haben. So stellt die Firmung aus theologischer Sicht die Vollendung der Taufe dar.

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Die Firmung ist ein einmaliges Sakrament, welches den Firmling in besonderer Weise mit den Gaben des Heiligen Geist beschenkt und ihn noch enger mit dem Glauben und der Kirche verbindet. In der Firmung erhalten die Firmlinge den Auftrag, auch öffentlich von ihrem Glauben Zeugnis abzulegen.

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„Sich firmen lassen heißt, mit Gott einen ‚Vertrag‘ machen. Der Firmling sagt: Ja, ich glaube an dich, mein Gott, gib mir deinen Heiligen Geist, dass ich ganz dir gehöre, niemals von dir getrennt werde und dich mein ganzes Leben hindurch mit Leib und Seele, in Taten und Worten, in guten und bösen Tagen bezeuge. Und Gott sagt: Ja, ich glaube auch an dich, mein Kind – und ich werde dir meinen Geist, ja mich selber schenken. Ich werde ganz dir gehören. Ich werde mich in diesem und im ewigen Leben niemals von dir trennen. Ich werde in deinem Leibe und in deiner Seele, in deinen Taten und Worten sein.“ (Youcat 205)

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Die Firmung wird von einem Bischof oder einem von ihm beauftragten Priester gespendet und findet während eines feierlichen Gottesdienstes statt. In Vorbereitung auf die Firmung findet eine sogenannte Firmkatechese oder Firmvorbereitung statt. Im Rahmen dieser Vorbereitung setzen sich die Jugendlichen mit ihrem Glauben und ihrem Leben auseinander.

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In unserer Pfarreiengemeinschaft

 

findet die Firmung im Zweijahresrhytmus statt. Die nächste Firmung findet am Samstag, 5. Oktober 2024, um 10.00 Uhr in Kaisheim statt. Eingeladen sind alle katholischen Jugendlichen ab dem Geburtsjahrgang 2013. Weiter Informationen erhalten Sie im Pfarrbüro.

 

Die Firmpatin oder der Firmpate

 

Bei der Firmung soll dem Firmling ein Pate zur Seite stehen; dessen Aufgabe ist es, mitzuhelfen, dass der Gefirmte sich wie ein wahrer Zeuge Christi verhält und die Verpflichtungen, die mit diesem Sakrament verbunden sind, getreu erfüllt. Es empfiehlt sich, dass diesen Dienst der Taufpate übernimmt, das muss aber nicht sein. Der Firmpate muss mindestens 16 Jahre alt und gläubiges Mitglied der Katholischen Kirche sein (getauft, gefirmt und nicht ausgetreten). Eltern können das Patenamt für ihr eigenes Kind nicht übernehmen.

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